Die Abkürzung CTG bedeutet Cardio-Toko-Graph. Dieses Gerät zeichnet mittels Ultraschalltechnik die Herztöne des Kindes auf. Parallel dazu wird die Wehentätigkeit durch einen Druckmesser auf dem schwangeren Bauch gemessen und dokumentiert. Die so entstehende Herzton-Wehen-Kurve wird auf Thermopapierstreifen aufgezeichnet. Manchmal lassen sich zusätzliche Parameter wie Puls oder Blutdruck der Mutter oder die Kindsbewegungen mit diesem Gerät anzeigen. Diese Kurven werden dann von den Geburtshelfern ausgewertet. Sie geben mal mehr, mal weniger genau Auskunft darüber, wie es dem Kind im Bauch geht.
Die Qualität und Dauer der Aufzeichnung sind ebenso entscheidend wie letztendlich die korrekte Interpretation durch Hebamme und Arzt. Hier kommt es nicht selten zu „falsch-positiven“ Ergebnissen. Und die haben eventuell unnötige und zum Teil invasive Maßnahmen zur Folge. Trotz einheitlich festgelegter Beurteilungskriterien wird ein und dasselbe CTG von unterschiedlichen Geburtshelfern betrachtet sehr wahrscheinlich zu verschiedenen Interpretationen führen. Diese weichen manchmal sogar erheblich voneinander ab.
CTG als Geburtsbegleiter
Auch wenn das CTG bisweilen im Klinikkreißsaal das fehlende Personal „ersetzt“, ist es natürlich immer noch sehr wichtig, dass die Geburtshelfer das Gesamtgeschehen beurteilen. Dies garantiert, dass weder zu früh noch zu spät gehandelt wird. In der außerklinischen Geburtshilfe wird bei einem normalen Geburtsverlauf in der Regel kein CTG geschrieben. Stattdessen werden die Herztöne in regelmäßigen Abständen durch das Abhören entweder mit dem klassischen Hörrohr, meist aber mit dem Doptone überprüft. Dieses kleine Gerät macht die Herzfrequenz des Babys laut hörbar. Zudem zeigt es sie auch auf dem Display an.
Da auch hier die empfohlene Häufigkeit des Abhörens mit voranschreitender Geburt zunimmt, ist diese Methode nur mit einer kontinuierlichen 1:1-Betreuung der Gebärenden durch die Hebamme möglich. Bei Geburtshaus- und Hausgeburten ist dies immer der Fall. Im Klinikalltag dagegen betreut eine Hebamme nicht selten mehrere Frauen gleichzeitig unter der Geburt. Sie muss zudem den Kreißsaal vielleicht noch häufig zwischendurch verlassen, um etwa Frauen in der Schwangerenambulanz mitzubetreuen.
Deshalb ist es in der Regel in den Kliniken üblich, dass anfangs CTG-Kontrollen von mindestens 30 Minuten in zuerst größeren Abständen geschrieben werden. Bei fortgeschrittener Geburt ist in den meisten Krankenhäusern dann die Dauer-CTG-Überwachung üblich. Je nach Gerät kann dieser Umstand die Bewegungsfähigkeit von Frauen unter der Geburt einschränken. Das Dauer-CTG sorgt bei guter Ableitung für eine lückenlose Dokumentation der kindlichen Herztöne. Das ist in Zeiten von Bedeutung, in denen Geburtshelfer bei pathologischen Verläufen zunehmend rechtliche Schritte fürchten.
„Wer viel misst, misst viel Mist“
Das Hören der Herztöne mit Doptone oder Hörrohr erfordert viel mehr Anwesenheit und Dokumentation durch die betreuende Hebamme. Nicht selten wird also das rhythmisch pochende CTG-Gerät unfreiwillig zum Geburtsbegleiter der Frau. Denn die eigentlich betreuende Hebamme muss zwischen den Kreißsäalen und der Schwangerenambulanz hin und her springen. Das ist aber nicht die Schuld des CTG-Gerätes, sondern die eines Gesundheitssystem, das die persönliche und kontinuierliche Geburtsbegleitung einer werdenden Mutter nicht für wichtig genug hält, um eine dafür entsprechende personelle Ausstattung zu finanzieren.
So in etwa erkläre ich werdenden Eltern im Geburtsvorbereitungskurs den Sinn und die Funktion des CTG. Doch allzuviel erklären muss man gar nicht. Fast alle schwangeren Kursteilnehmer hatten bereits eine CTG-Kontrolle in der Schwangerschaft. Die wenigen Frauen, die es noch nicht kennen, sind dann sogar in Sorge. Es könnte ja womöglich bei ihrem Baby etwas „übersehen“ werden ohne CTG. Wie ist das nun also genau mit dem CTG in der Schwangerschaft? Sinnvoll oder nicht, frei nach dem Motto: „Wer viel misst, misst viel Mist“?
Ein Blick auf die Mutterschaftsrichtlinien zeigt (Anm.d.Red.: Die Leitlinie zur Anwendung des CTG ist derzeit abgelaufen. Artikel bezieht sich auf die Version 2013 DGGG), dass keine routinemäßige CTG-Kontrolle in einer normal verlaufenden Schwangerschaft vor dem errechneten Termin vorgesehen ist. Es gibt dort eine Indikationsliste, die beschreibt, in welchen Fällen diese Untersuchung überhaupt angezeigt ist. Trotzdem haben die meisten Schwangeren ab der 28. Schwangerschaftswoche, häufig sogar schon früher, ihren ersten Kontakt mit dem Herzton-Wehenschreiber. Übrigens ohne das eine vorzeitige Wehentätigkeit, eine drohende Frühgeburt oder ein anderer rechtfertigender Grund vorliegt.
Angst ist kein guter Schwangerschaftsbegleiter
So hat sich in den letzten Jahren eine Untersuchung zur Routinemaßnahme in der Schwangerschaft entwickelt, deren Nutzen in dieser Phase bisher völlig ungeklärt ist. Mit jeder Messung bestimmter Parameter ist aber auch immer auch eine Gefahr gegeben, dass falsch-positive Befunde weitere Konsequenzen und Eingriffe nach sich ziehen, die eigentlich gar nicht notwendig wären. Manchmal ist die Konsequenz auch „nur“, dass eine zweite Kontrolle am gleichen oder nächsten Tag angeordnet wird. Das lieget daran, weil die CTG-Ableitung vielleicht gerade auf eine Schlafphase des Kindes traf und damit verbunden eine Herztonkurve aufgezeichnet wurde, die nicht die volle Punktzahl erhält.
Auch wenn es sich scheinbar nicht „schlimm“ anhört, wenn einfach nur noch mal kontrolliert werden muss – so macht genau das etwas mit der Schwangeren. Es erzeugt doch erheblich Sorge, wenn auch nur ansatzweise geäußert wird, dass es dem Baby nicht gut gehen könnte. Oft macht das sogar richtig Angst. Und Angst ist kein guter Schwangerschaftsbegleiter. Deshalb sollten Ärzte und auch Hebammen immer reflektieren, welche Untersuchungen zu welchem Zeitpunkt wirklich sinnvoll sind. Die Mutterschaftsrichtlinien sind da eine gute Leitlinie.
Doch genauso wie viele Schwangere mehr als die drei dort vorgesehenen Ultraschall-Screenings erhalten, wird die CTG-Überwachung routinemäßig vorgenommen. Mehr Untersuchungen sorgen aber häufig nicht für mehr Sicherheit, sondern sogar für eine größere Unsicherheit bei den Eltern. Deshalb kann ich an dieser Stelle nur empfehlen, immer gut nachzufragen, was wann und vor allem warum untersucht werden soll. Und auch, was die eventuellen Konsequenzen sind. Nur so können Eltern zu einer informierten und selbstbestimmten guten Entscheidung kommen, über das, was sie brauchen oder eben auch nicht.
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